Samstag, Juni 11th, 2011 at
18:48
Bereits Ende März hat das Landgericht Berlin geurteilt und dieses Urteil wurde nun vom Kammergericht Berlin im anschließenden Beschwerdeverfahren entschieden.
Worum geht es?
Um den “Gefällt mir” Button, den tausende Webseitenbetreiber mittlerweile auf ihrer Internetseite einsetzen. Beide Instanzen haben entschieden, daß der Einsatz des Buttons kein Wettbewerbsverstoss darstellt.
Warum muss da ein Gericht urteilen?
Ein Online Händler hat einen Mitbewerber abgemahnt, weil dieser in seinem Angebot bzw. auf seiner Internetseite nicht darauf hingewisen hat, dass durch den “Gefällt mir” Button Daten an Facebook übertragen werden, auch wenn dieser nicht angeklickt wird, sogar dann, wenn der Webseiten Besucher nicht bei Facebook Mitglied oder angemeldet ist.
Das Gericht führte aus, daß dies ggf. aus Sicht des Datenschutzes bedenklich sei, doch der Marktauftritt des Klägers sei von der Datenübertragung nicht unmittelbar betroffen. Daraus resultiert die Tatsache, daß der Abmahnende nicht auf Unterlassung verlangen kann.
Weitere Informationen zum Thema gibts hier : www.berlin.de/sen/justiz
Samstag, Februar 19th, 2011 at
13:47
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